Kosten und Abrechnung

Die Leistungsabrechnung erfolgt in Anlehnung an die Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) oder der GOÄ (Gebührenverordnung für Ärzte). In der Regel übernehmen Private Krankenversicherungen, Krankenzusatzversicherungen und Beihilfeversicherungen die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen in der Regel keine oder nur eine eingeschränkte Kostenerstattung für Behandlungsleistungen gemäß Heilpraktiker-Gebührenverordnung (GebüH).
Bitte erkundigen Sie sich bereits im Vorfeld bei Ihrer Krankenversicherung über die Möglichkeiten und die Bedingungen der Kostenbezuschussung oder Kostenübernahme.

Die Kostenerstattung durch eine Krankenversicherung erfolgt unabhängig von dem zwischen der Praxis und dem Patienten abgeschlossenen Behandlungsvertrag.

Bezahlmodalitäten

Sie können die Behandlung direkt im Anschluss mit EC-Karte bezahlen. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Rechnung/ Sammelrechnung zu erhalten, die Sie innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt begleichen können.

Kosten der einzelnen Therapien

Die Kosten der Behandlung richten sich nach dem zeitlichen Aufwand und der Art der angewendeten Therapien. Damit Sie eine ungefähre Vorstellung der Therapiekosten haben, hier einige Beispiele:

FOI und andere Behandlungen:
30 Min.: € 35,00 - 40,00
50-60 Min.: € 60,00 - 70,00

Bioresonanz-Analyse (Erstbehandlung):
€ 130,00

Bioresonanz-Folgebehandlung:
€ 70,00

Fußreflexzonentherapie:
€ 35,00 - 60,00

Bei Fragen zu bestimmten Behandlungen, deren Dauer oder Kosten melden Sie sich gerne bei mir.